Hausordnung der Kindertagesstätte „Buratino“


 

Öffnungszeiten

 

Die Einrichtung hat von Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Unser Haus ist jeweils von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr und von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr verschlossen. Schließtage bzw. Schließzeiten entnehmen Sie bitte den Elternbriefen und Aushängen.

 

Aufnahmebedingungen

 

In einem Erstgespräch mit der Leitung unserer Einrichtung erfahren interessierte Eltern alles Notwendige zu unserer konzeptionellen Arbeit. Die Anmeldung in der Einrichtung erfolgt schriftlich, mit einem Betreuungsvertrag mit der Stadt Plauen bei der Leitung. Bei der Neuaufnahme eines Kindes muss eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Besuch einer Kindereinrichtung vorliegen, welche nicht älter als 8 Werktage ist.

 

Bringen und Abholen

 

Die Aufsichtspflicht der Kita beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an eine pädagogische Fachkraft. Bei der Gestaltung der Abholphase ist die persönliche Verabschiedung bei einer pädagogischen Fachkraft notwendig. Die Übergabe eines Kindes an eine andere Person als die Personensorgeberechtigten erfolgt nur nach Vorlage einer gültigen Vollmacht bzw. Dauervollmacht (z.B. Abholeberechtigte Kinderkartei). Mündliche und telefonische Absprachen sind nicht gültig. Bei Festen innerhalb und außerhalb der Einrichtung, an denen Eltern teilnehmen, liegt die Aufsichtspflicht ausschließlich bei den Eltern oder deren bevollmächtigte Person. Ist ein Kind nicht zum Mittagessen angemeldet, muss es bis 11:30 Uhr von der Kita abgeholt werden.

 

Regelungen zur Sicherheit der Kinder

 

Bitte achten Sie beim Betreten und Verlassen der Einrichtung darauf, die Eingangstüren geschlossen zu halten. Die Eltern der zu betreuenden Kinder tragen Sorge dafür, dass im Kindergarten alle Kleidungsstücke der Kinder frei von Kordeln, Schnüren, Knoten oder Schlaufen sind. Das Tragen von Schmuck liegt in der Verantwortung der Eltern.

 

Haftung

 

Für mitgebrachte Spielsachen und andere persönliche Gegenstände wird keine Haftung durch die Einrichtung übernommen. Dies gilt auch für Kinderwagen und darin enthaltene Gegenstände. Für nicht ordnungsgemäß abgeschlossene Fahrräder, Laufräder, Roller etc. wird ebenso keine Haftung durch die Einrichtung übernommen.

 

Regelung bei Krankheit

 

Bei Erkrankung oder des Verdachts der Erkrankung Ihres Kindes an einer ansteckenden Krankheit gilt das Infektionsschutzgesetz und die Wiederzulassungstabelle für Gemeinschaftseinrichtungen. Diese finden sie an der Elterninformationswand. Medikamente werden nur in Ausnahmefällen verabreicht, wenn eine Medikamentenverordnung vom Arzt vorliegt. Die Arzneimittel sind mit dem Namen des Kindes, genauer Dosierung für den Tag und die Dauer der Einnahme zu kennzeichnen.

 

Allgemeines

 

In unserer Kindertagesstätte bekommen alle Kinder eine Vollverpflegung von der Firma SODEXO. Sie schließen bei der Anmeldung Ihres Kindes einen Vertrag mit dem Essenanbieter ab. Es ist nicht möglich Verpflegung selbst mitzubringen. Den Kindern stehen ganztägig Getränke zur Verfügung. Diese berechnen wir mit 0,15€ täglich und die Kassierung findet alle zwei Monate in der Kita statt. 

 

Im gesamten Kita-Gelände (Haus und Garten) besteht absolutes Rauchverbot. Bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann der Betreuungsvertrag seitens der Kita gekündigt werden.

 


Text: Kindertagesstätte Buratino