Kita - Verfassung der Kita Buratino


2 Jahren arbeiteten wir im Rahmen des Projektes "Willkommenskita" an einer Kita Verfassung, die für alle Personen, die in unserer Kita leben und arbeiten, und für die Familien unserer betreuten Kinder gelten soll. Nun ist sie fertig..

Verfassung der Kindertagesstätte

„Buratino“


  1. Präambel

Von Januar 2019 bis März 2022 erarbeiteten die pädagogischen Fachkräfte mit Unterstützung des Projektes „WillkommensKita“ den Umgang zwischen Fachkräften, Fachkräften und Kindern sowie Fachkräften und Eltern.

In den Beratungen beschlossen die Fachkräfte, dass unsere Kita-Verfassung für alle Fachkräfte, für alle angemeldeten Kinder und ihre Angehörigen gilt.

Die Kita-Verfassung enthält zwingend einzuhaltende Rechte und Pflichten mit Konsequenzen.

Die Kinder, deren Grundrecht Mitsprache und Beteiligung an allen sie betreffenden Entscheidungen ist, beteiligen sich am Findungsprozess der Rechte und Pflichten im Kinderrat und in den Kindertreffs der Bereiche Hamster und Räuber.


  1. Geltungsbereich

Die Kita-Verfassung der Kita „Buratino“ in Plauen gilt für alle Kinder, welche die Kita besuchen, deren Angehörige, die pädagogischen Fachkräfte der Kita sowie den Träger der Einrichtung „Stadt Plauen“.

Dieser Verfassung werden Rechte der Kinder, Rechte der Angehörigen und Rechte der Fachkräfte zugeschrieben. Sie erweitert die bestehenden Rechte aus

  • Grundgesetz

  • UN-Kinderrechtskonvention

  • Sächsischer Bildungsplan

  • Leitbild und Rahmenkonzeption der Stadt Plauen

  • Pädagogischen Konzeption der Kita „Buratino“

  • ethischen Grundsätzen im Kontext des Schutzkonzeptes

  • Selbstverpflichtungserklärung

  1. Leitsätze

  1. Rechte

I Jeder hat das Recht, dass ihm weder psychische noch physische Gewalt angetan wird.

II Jeder hat das Recht gehört zu werden und seine Meinung frei zu äußern.

III Jeder hat das Recht auf Beteiligung und Mitsprache.

 

2.                                                   Pflichten

  1. Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit

Sollte ein Kind einem anderen Kind psychische oder physische Gewalt antun, wird es in Abhängigkeit des Alters und Entwicklungsstandes folgende Abfolge von Konsequenzen geben:

  1. Gespräche mit dem Kind; zwischen Fachkraft und Kind

  2. Gespräche mit dem Kind und der Kita-Sozialarbeiterin und der Leiterin

  3. Gespräche mit den Eltern

  4. Erhöhte Aufsicht und Kontrolle

  5. Vorgehen nach Handlungsleitfaden Kindeswohl

  6. Zeitweiser oder dauerhafter Ausschluss aus der Kita

Sollte eine Fachkraft einem Kind oder einer Kollegin psychische oder physische Gewalt antun, wird es folgende Abfolge von Konsequenzen geben:

  1. Gespräche mit der Leiterin

  2. Meldung an den Träger „Stadt Plauen“

  3. Erhöhte Aufsicht und Kontrolle

  4. Strafrechtliche Konsequenzen

Sollte ein Angehöriger seinem Kind oder einem anderen Kind psychische und physische Gewalt antun, wird es folgende Abfolge von Konsequenzen geben:

  1. Meldung an die Leiterin

  2. Gespräche mit der Leiterin

  3. Meldung an den Träger

  4. Hausverbot

  5. Meldung an die „insofern erfahrene Fachkraft“

  1. Recht auf Anhörung und freie Meinungsäußerung sowie Mitsprache und Beteiligung

Jede Meinung zu Kita-Belangen wird angehört und akzeptiert. Politische, religiöse oder propagandistische Meinungen dürfen innerhalb der Kita nicht vertreten oder beworben werden.

Die Leitung der Kita verpflichtet sich, allen Kindern, Fachkräften und Angehörigen Raum und Zeit zur Mitsprache und zur freien Meinungsäußerung zu ermöglichen und deren Einhaltung zu kontrollieren. Die Foren sind insbesondere der Kinderrat, die Kindertreffs in den Kitabereichen, Teamberatungen, Elternratssitzungen und Einzelgespräche. Bei Verhinderung der Mitsprache erfolgt die Meldung an den Träger.

Die ständige Vertretung der Leitung und die Kita-Sozialarbeiterin sind verpflichtet, die Kinder Demokratie erleben zu lassen und sie zu befähigen, ihre Rechte in der Kita wahrzunehmen. Forum ist der Kinderrat, der 14-tägig stattfindet. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Meldung an die Leiterin.

Die Fachkräfte verpflichten sich, den Kindern Raum und Zeit für Beschwerden und Verfolgung ihrer Interessen einzuräumen. Die Foren sind andere Kinder, die wöchentlichen Kindertreffs und Einzelgespräche. Beschwerden sind immer ernst zu nehmen und entwicklungsgerecht zu bearbeiten. Wir nutzen hierzu unser Beschwerdeverfahren (Beschwerdebogen für Kinder). Bei Nichtbeachtung sind beobachtende Fachkräfte verpflichtet, diese der Leiterin zu melden.

Die Fachkräfte verpflichten sich, Angehörigen Beschwerden und Mitsprache zu ermöglichen, diese zu dokumentieren und an die Leiterin weiterzuleiten. Auch hierzu nutzen wir unser Beschwerdeverfahren (Beschwerdebogen für Eltern). Beschwerdebögen werden immer als Information an den Träger weitergeleitet. Angehörige haben das Recht, ihre Anliegen auch mit der Leiterin zu besprechen oder Beschwerden niedrigschwellig schriftlich im vorgesehenen Briefkasten zu hinterlegen.

Die Leiterin verpflichtet sich, an den Sitzungen des Elternbeirates regelmäßig teilzunehmen und Mitsprache über Kitabelange zu ermöglichen.


  1. Umsetzung im Kita-Alltag

  1.   Sprache und Wortwahl

Wir benutzen die Grundsätze der gewaltfreien Kommunikation. Wir reden auf Augenhöhe und mit ruhiger, vertrauensschaffender Stimme. Wir nutzen das Instrument des „Aktiven Zuhörens.“

Wir geben Kindern keine Kosenamen oder Spitznamen und reden sie immer mit ihrem Namen an.

Es gibt keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen Kindern und Erwachsenen gegenüber. Wir reden über Kinder oder Erwachsene nicht im Beisein anderer.

  1. Tagesstruktur

Über die grobe Tagesstruktur entscheiden die pädagogischen Fachkräfte. Kinder und Eltern werden nicht beteiligt. Sie können aber jederzeit Informationen hierzu einholen.

  1. Ernährung

In der Kita gibt es Vollverpflegung. Kinder dürfen nur bei Wanderungen oder anderen Ausnahmefällen in Absprache mit den pädagogischen Fachkräften Essen von zuhause mitbringen.

Getränke stehen den Kindern jederzeit zur freien Verfügung. Kleine Snacks wie Obst und Gemüse stehen den Kindern zur Freispielzeit bereit.

Die Kinder werden bei der Auswahl der Mittagsspeisen beteiligt. Jeweils eine kleine Gruppe von Kindern wählt für einen Monat zwischen zwei Menüs aus.

Jedes Kind hat das Recht selbst zu entscheiden, ob, was und wie viel es von den angebotenen Speisen isst.

Die Speisen können in den Cafeterias am Tisch zu sich genommen werden. Im Sommer gibt es die Möglichkeit im Freien zu essen. Die Kinder sollen beim Essen sitzen.

Das Kind hat das Recht im vorbestimmten Zeitraum für Frühstück, Mittag oder Vesper zu entscheiden, wann es isst.

  1. Ruhen und Schlafen

Jedes Kind hat das Recht sich in der Kita auszuruhen, wenn es müde ist. Die Fachkräfte beobachten zur Mittagsruhe die individuellen Schlafbedürfnisse der Kinder. Auf Basis dieser Beobachtungen können die Kinder mittags wach bleiben, ausruhen oder schlafen. Die Meinung der Eltern wird dazu angehört und findet im Entscheidungsprozess Beachtung.

In der Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist die Kita geschlossen. Kinder, die ruhen, dürfen nach spätestens 45 Minuten aufstehen und sich den Wachkindern anschließen.

Wachkinder dürfen je nach Bedürfnis mitschlafen. Die Kinder werden nicht aktiv geweckt.

Der Zutritt zu den Schlafräumen ist den Eltern während der Ruhe- und Anziehzeit verboten.

  1. Spiel, Angebot, Urlaub

Jedes Kind hat das Recht auf freies Spiel in der Einrichtung. Es entscheidet selbst, wo, mit wem und wie lange es spielt. Es wählt selbstständig sein Thema aus. Angebote sind frei wählbar.

An der Vorschule nimmt jedes Vorschulkind verpflichtend teil.

Die Kinder haben die Möglichkeit Räume und Außengelände frei zu nutzen, in denen sich eine pädagogische Fachkraft befindet. Die Nutzung nicht besetzter Räume erfolgt in Absprache mit den pädagogischen Fachkräften.

Die Eltern sind angehalten, ihren Kindern einen mindestens 14-tägigen zusammenhängenden Urlaub zur Erholung zu ermöglichen.

  1. Kleidung

Die Fachkräfte sind angehalten, eine angemessene Bekleidung zu tragen und auf ein gepflegtes Erscheinungsbild zu achten. Es dürfen keine rassistischen, diskriminierenden oder verfassungsfeindlichen Symbole getragen werden. Es dürfen keine Abbildungen getragen werden, die Kindern Angst machen.

Die Kinder können selbst entscheiden, welche Kleidung sie im Haus und Garten tragen wollen. Auf das Anziehen von Hausschuhen auf kalten Böden oder in Werk- und Essbereichen wird durch die pädagogischen Fachkräfte freundlich eingewirkt.

Beim Planschen im Garten dürfen die Kinder am Vormittag ohne Kleidung spielen, sofern sich in der Kita keine fremden Personen aufhalten. Die Kita sorgt für einen Sichtschutz nach außen.

Im Haus tragen die Kinder mindestens Unterwäsche.

Bei feuchtem oder nassen Wetter entscheiden die Kinder altersentsprechend gemeinsam mit den pädagogischen Fachkräften, welche Kleidung geeignet ist. Sollten Kinder sich gegen bestimmte Kleidung verwehren, muss Wechselkleidung vorhanden sein.

Die pädagogischen Kräfte treten mit den Kindern in Austausch, wenn durch die gewählte Kleidung eine gesundheitliche Gefährdung zu befürchten ist.

Eltern haben die Pflicht, für witterungsgerechte Kleidung in passender Größe und ausreichend Wechselwäsche zu sorgen.

  1. Feste und Feiern

Die pädagogischen Fachkräfte sind grundsätzlich an der Vorbereitung und Umsetzung von Festen und Feiern zu beteiligen.

Die Kinder sind je nach Entwicklungsstand an der Planung, Vorbereitung und Umsetzung von Festen und Feiern zu beteiligen.

Die Eltern sind über Planung, Vorbereitung und Umsetzung von Festen und Feiern zu informieren und gegebenfalls zu beteiligen.

Die Kinder haben das Recht, die Teilnahme an Festen zu verweigern. Sie entscheiden, ob sie verkleidet kommen oder nicht.

Geburtstage werden in der Kita gefeiert, wenn es das Geburtstagskind wünscht. Das Geburtstagskind sucht sich seine Gäste, die pädagogische Fachkraft und die Gestaltung der Feier selbst aus. Geburtstage werden durch alle anwesenden Fachkräfte gewürdigt.

  1. Privatsphäre und Hygiene

Jeder hat das Recht auf seine Privatsphäre. Die Eltern entscheiden bei der Anmeldung des Kindes, in welchem Umfang Fotos von Kindern verwendet werden dürfen (Kitakartei).

Kein Kind wird gegen seinen Willen gewickelt. Bei gesundheitlichen Bedenken sind die Eltern zu informieren.

Jedes Kind hat das Recht zu entscheiden, wann es ein Töpfchen oder eine Toilette benutzt. Es darf entscheiden, wann und ob es auf die Toilette geht.

Die Intimsphäre der Kinder wird von den Fachkräften gewahrt. Eltern und andere kitafremde Personen sollen nicht zugegen sein, wenn Kinder gewickelt oder angezogen werden.

Die Fachkräfte halten die Kinder an, sich bei Verschmutzung, nach dem Toilettengang oder vor dem Essen zu waschen. Die Eltern sind angehalten, die Wäsche der Kinder regelmäßig zu kontrollieren und zu wechseln sowie die Kinder früh sauber in die Kita zu bringen. Die Hände der Kinder sind vor Eintritt in die Bereiche zu waschen. Eltern sollen für ausreichend Wechselwäsche sorgen und einen Hygienebeutel in der Garderobe hinterlegen. Die Bettwäsche der Kinder soll regelmäßig gewechselt werden. Die Fachkräfte behalten sich vor, Eltern auf einen Wechsel hinzuweisen.

  1. Portfolio

Jedes Kind hat ein Recht, dass die pädagogische Fachkraft ein Portfolio anlegt. Die pädagogische Fachkraft hat die Pflicht, die Entwicklungsschritte des Kindes nachvollziehbar zu dokumentieren. Je nach Entwicklungsstand wird das Kind beteiligt, seine Entwicklung zu dokumentieren oder eine Auswahl über den Inhalt des Portfolios zu treffen.

Jedes Kindergartenkind hat das Recht auf freien Zugriff auf sein Portfolio. In Absprache mit den pädagogischen Fachkräften, dürfen die Kinder das Portfolio mit nach Hause nehmen.

 

  1. Verfassungsorgane

Verfassungsorgane sind alle Fachkräfte der Kita „Buratino“, die in den Kinderrat gewählten Kindervertreter und der Elternrat, der mit mindestens zwei gewählten Elternteilen aus den Bereichen Krippe, Hamster, Räuber besteht.

  1. Die Teamberatungen

Die Fachkräfte beraten sich in den Teamberatungen einmal wöchentlich, in den Teamleiterberatungen einmal wöchentlich und in den Gesamt-Teamberatungen einmal monatlich. Jede pädagogische Fachkraft ist verpflichtet an den jeweiligen Beratungen teilzunehmen, mitzuarbeiten und von seinem Mitspracherecht Gebrauch zu machen.

  1. Der Kinderrat

Der Kinderrat findet im 14-tägigen Rhythmus mit gewählten Kindervertretern statt. Jedes Kind im Kindergartenalter kann am Kinderrat teilnehmen und wird jährlich für ein Kindergartenjahr gewählt. Ein Ausscheiden und Neueinsteigen ist jedoch möglich. Gewählt werden aus jedem Kita-Bereich fünf Kindervertreter und jeweils ein Stellvertreter.

Kinder, die nicht zum Kindervertreter gewählt worden, aber ein Anliegen haben, können am Kinderrat teilnehmen.

Der Kindervertreter vertritt die Interessen und Anliegen aller Kinder und nimmt Beschwerden der Kinder entgegen.

Beim Kinderrat werden aktuelle Themen der Kinder und Fachkräfte besprochen. Kinder erhalten Mitsprache bei Festen und Projekten, bei Neuanschaffung von Spielzeug, Spielgeräten sowie bei Regeln, die im Haus und Garten gelten.

Die Kinder können Konflikte besprechen und Beschwerden vorbringen.

Die Kindervertreter sind verantwortlich, in den Treffs in ihren Bereichen von den Ergebnissen des Kinderrates zu berichten, bzw. demokratische Abstimmungen mithilfe einer pädagogischen Fachkraft durchzuführen.

Der Kinderrat wird von der stellvertretenden Leitung und der Kita-Sozialarbeiterin angeleitet. Es wird ein Verlaufsprotokoll geführt, das öffentlich in der Kita aushängt.

  1. Der Elternrat

Der Elternrat findet in vierteljährlichem Rhythmus mit den gewählten Eltern statt. Der Elternrat wird jährlich zu den Elternabenden für ein Kindergartenjahr gewählt. Gewählt werden aus jedem Bereich mindestens zwei Vertreter. Der Elternrat lädt die Kitaleitung zu seinen Treffen ein und beide Partner bringen zu besprechende Themen mit.

Eltern, die nicht im Elternrat sind, aber ein Anliegen haben, können am Elternrat teilnehmen.

Der Elternrat vertritt die Interessen und Anliegen aller Familien und ist Interessenvertreter der Kinder. Er versteht sich als Bindeglied zwischen der Kita und den Familien. Er arbeitet eng mit der Leitung und den pädagogischen Fachkräften zusammen und hilft bei der Organisation von Festen, Feiern, Projekten und Höhepunkten im Kitaalltag. Der Elternrat gestaltet die Homepage unserer Einrichtung gemeinsam mit der Ständigen Vertretung Daniela Hadlich.

Unser Ziel ist eine gemeinsame Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zum Wohle unserer Kinder.


  1. Inkrafttreten

Die Verfassung tritt unmittelbar nach Unterzeichnung durch die pädagogischen Fachkräfte in Kraft. Der Elternrat unterschreibt als gewähltes Organ in Vertretung der Elternschaft. Der Kinderrat unterschreibt in Vertretung der Kinder.